Bucchungsbedingungen



Diese Buuchungsbedingungen sind Teil des Mietvertrages der zwischen Vermieter und Mieter über die zeitweise Überlassung der Ferienwohnung Tannenweg 2a, 51503 Rösrath abgeschlossen wird:

1. Buchung
Die Buchung unserer Ferienwohnung kann verbindlich ausschließlich auf unserem Buchungsformular ( http://www.ferienwohnungkoeln.de/anmeld.htm ) per Fax oder per Post erfolgen.

Auf Wunsch kann per eMail oder Tel. eine unverbindliche Option für 3 Tage angefordert werden. Buchbar sind ausschließlich in unserem Belegungsplan ( http://www.ferienwohnungkoeln.de/beleg.htm ) grün markierte Termine.

Der Mieter hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Dem Vermieter sind die Namen und Geburtsdaten der Mitreisenden anzugeben. Die Wohnung ist maximal mit vier Personen zu belegen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung/Buchungsbestätigung vom Vermieter zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Vermieter vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vom Vermieter vor, an das der Vermieter für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Mieter innerhalb der Bindungsfrist dem Vermieter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Zahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 10% fällig. Der Restbetrag sowie die Kaution wird 2 Wochen vor Mietbeginn fällig. Hiervon abweichende Zahlungsmodalitäten gelten nur falls diese schriftlich vom Vermieter mitgeteilt wurden. Die Kaution wird umgehend nach Beendigung des Aufenthaltes an den Mieter zurücküberwiesen, sofern keine während der Mietzeit entstandenen Schäden an der Ferienwohnung daraus beglichen werden müssen.

Leistet der Mieter die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und den Mieter mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu belasten

3. Kaution/Schäden/Mängel/Übergabe
Mit Zahlung des Restbetrages ist zwei Wochen vor Mietbeginn eine Kaution i.H.v. 200 € zu hinterlegen (sofern keine andere Kaution vereinbart wurde). Diese dient der Regulierung etwaiger entstandener Schäden in der Ferienwohnung während der Mietzeit. Sollten Schäden in der Mietwohnung während der Mietzeit entstehen, deren Schadenshöhe die Kaution übersteigt, so wird der Differenzbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt.

In der Wohnung ist eine Inventarliste hinterlegt, die vom Mieter zu Beginn der Mietzeit überprüft werden sollte. Abweichung zum tatsächlichen Bestand sowie Mängel an der Wohnung, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, sind dem Vermieter in den ersten 24 Stunden der Mietzeit mitzuteilen. Für diese Abweichungen haftet der Mieter nicht.

Erhebliche, den Aufenthalt in der Ferienwohnung behindernde, Mängel sind vom Vermieter unverzüglich zu beheben, andernfalls kann der Mieter Mietminderung geltend machen.

Nach Beendigung der Mietzeit ist die Wohnung dem Vermieter, wie zu Beginn der Mietzeit übernommen, in besenreinem Zustand zu übergeben.

Die Wohnung kann am Anreisetag i.d.R. ab 17 Uhr bezogen werden. Der Auszug am Abreisetag erfolgt i.d.R. bis 9 Uhr. Abweichende Regelungen sind mit dem Vermieter individuell zu vereinbaren.

4. Haftung
Die Vermieter haften nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Mieters, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden des Vermieters verursacht oder mitverursacht wurde.

Der Mieter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen aus der Ferienwohnung, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden des Mieters verursacht bzw. zu vertreten ist. Insbes. ist der Mieter für ein ordnungsgemäßes Verschließen der Ferienwohnung bei Abwesenheit verantwortlich.

5. Hausordnung
Die Hausordnung ist vom Mieter einzuhalten.

Die Hausordnung lautet wie folgt:

1.)    die Wohnung ist pfleglich zu behandeln, insbes. ist bei der Nutzung des Bades eine entsprechende Lüftung durchzuführen. Die Wohnung ist besenrein in gesäuberten Zustand zu hinterlassen. Insbes. sind Essenreste zu entfernen.

2.)    Müll muss getrennt nach Verpackungsmaterial (grüner Punkt), Altpapier, Biomüll und Restmüll in die vor dem Haus stehenden Mülltonnen entsorgt werden.

3.)    bei Abwesenheit sind grundsätzlich beide Haustüren abzuschließen sowie alle nach außen liegenden Fenster zu schließen.

4.)    Die Lautstärke ist auf Zimmerlautstärke zu begrenzen, ab 22 Uhr ist Nachtruhe.

5.)   Rauchen ist nur im überdachten Außenbereich vor der Wohnung gestattet. 

6.)   Haustiere sind nicht zugelassen.

7.)   Die Umsetzung von Möbelstücken - insbes. von Mattrazen - ist nicht gestattet, außer dies wurde vom Vermieter ausgrücklich genehmigt

 

6. Rücktritt des Mieters
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Vermieter unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Ferienwohnung über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück oder tritt er die Nutzung der Ferienwohnung nicht an, so verliert der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis. Stattdessen kann der Vermieter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Mietpreis verlangen. Hierunter fällt insbes. auch der Verlust den der Vermieter durch nicht Vermieten aufgrund des Freihaltens der Ferienwohnung für den Mieter hat.
Der Vermieter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

- bis 28 Tage vor Reiseantritt 10%
- vom 27. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90%

Es wird empfohlen eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Der Mieter hat das Recht statt der gemeldeten Personen Ersatzpersonen zu benennen. Diese müssen dem Vermieter vor Mietbeginn schriftlich bekannt gegeben werden. Tritt der Mieter selbst vom Vertrag zurück und läßt sich durch eine Ersatzperson vertreten so muß diese Ersatzpersonen ein neues Buchungsformular zusammen mit der Rücktrittserklärung des bisherigen Mieters an der Vermieter senden. Dem bisherigen Mieter entstehen für diesen Fall keine Rücktrittskosten. Bereits geleistete Zahlungen werden automatischen vom bisherigen Mieter auf den neuen Mieter übertragen.

7. Kündigung des Vermieters bei vertragswidrigen Verhalten
Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung vom Vermieter nachhaltig die Hausordnung verletzt oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den Mietpreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

8. Vermieter
Eva Maasová und Volker Maas
Tannenweg 2a
51503 Rösrath
Tel. 02205/906968
Fax. 02205/907312
EMail. info@volker-maas.de
Web: http://www.ferienwohnungkoeln.de

 


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Tel.: +49 (0) 2205/906968 - Fax: + 49 (0) 2205/907312

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